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Aufgrund der Gesetzeslage “Recht am eigenen Bild” (auch Persönlichkeitsrecht genannt) bin ich nicht befugt, Personenfotos zu veröffentlichen. Wenn ich es doch tun möchte, benötige ich das schriftliche Einverständnis der abgebildeten Personen. Dieses liegt von allen hier zu sehenden Personen vor.

Wenn Sie Fotos veröffentlichen möchten, die ich aufgenommen habe, müssen Sie angeben, dass ich die Fotografin bin (Urheberrecht). Das ist nicht dasselbe wie Copyright, denn das Recht am Kopieren und Benutzen (copy right) kann an jemand anderen abgetreten werden. Urheberrecht bezeichnet die Person, die eine Sache, hier ein Foto, hergestellt hat, und das kann natürlich nicht geändert werden. Fotos, die Sie bei mir für den privaten Gebrauch kaufen (z.B. Hochzeitsfotos, Portraitfotos), können Sie kopieren, benutzen, ausdrucken, in Fotobücher einfügen etc. Wenn Sie die Fotos gewerblich nutzen möchten, sollte das in Absprache mit mir geschehen.