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Seit Mai 2018 gilt die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In Bezug auf die fotografische Erstellung, Weiterverarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten ist das Einverständnis der abgebildeten Personen einzuholen. Sie als meine Kunden haben mir logischerweise Ihr Einverständnis damit gegeben, indem Sie mich dazu aufgefordert haben, Sie zu fotografieren. Das beinhaltet ebenfalls, dass Bilder bearbeitet werden und zur Sicherung gespeichert werden. Dies geschieht bei mir neben der internen Festplatte des Computer auf einer externe Festplatte, die in einem Banktresorfach verwahrt wird. Des Weiteren sind dort alle wichtigen Daten gespeichert, so dass bei einer (Total)Beschädigung des Computers oder bei einem Hackerangriff kein Datenverlust entsteht und Kriminelle mich nicht erpressen können, indem Sie - was auch immer - fordern, damit ich meine Daten wieder zugänglich habe. Zudem ist mein Computer mit einer hochwertigen Firewall gesichert, die schädliche Websites anzeigt und blockiert sowie Virenangriffe abwehrt.

Der Grundgedanke der DSGVO war ja, die personenbezogenen Daten natürlicher Personen zu schützen und den Missbrauch z.B. durch Datenverkauf an andere Unternehmen zu unterbinden. Deshalb fallen darunter vor allem Name, Anschrift, Telefonnummer, Emailadresse etc. Die natürlichen und juristischen Personen, die ich in meinen Links aufgeführt habe, können keinerlei Daten meiner Kunden einsehen oder abgreifen, denn sie haben keinen Zugang auf meinen Computer. Sollte ich einem meiner Kunden z.B. eine Lokalität empfehlen, muss sich mein Kunde selbst an diese Lokalität wenden. Ich werde die Lokalität von mir aus niemals ansprechen und im umgekehrten Fall die Lokalität nicht bitten, mir solche Daten zu geben. Sollte eine fremde natürliche oder juristische Person mich aktiv um Weitergabe von Daten bitten, werde ich sie sofort anzeigen. Somit ist gewährleistet, dass keine dieser sensiblen Daten in falsche Hände geraten.

Leider hat die Rechtslage der DSGVO ziemlich viel Spielraum, einige interpretieren sie sehr eng, andere eher großzügiger, was auch logisch ist.
Ein Beispiel: Ein Brautpaar beauftragt mich, die Hochzeit zu fotografieren. Von den zukünftigen Eheleuten habe ich die Einwilligung, Fotos zu machen, zu bearbeiten und zu speichern, von allen anderen Personen, die auf der Hochzeit erscheinen, aber nicht. Eng gesprochen müsste ich mir von jeder Person die Einwilligung erteilen lassen. Logisch ist aber, dass alle Gäste ihr Einverständnis auf Anfrage bestätigen würden. Sollte allerdings jemand nicht damit einverstanden sein, dass ein Bild von ihr/ihm gemacht wurde, werde ich es löschen bzw. bei einer Gruppenaufnahme die Person unkenntlich machen und das Hochzeitspaar darüber informieren. Die Aufforderung dazu muss aber schriftlich erteilt werden.

Was ist nun für Sie wichtig?
Die DSGVO gilt nicht für Ihre privaten Fotoaufnahmen. Wesentlich wichtiger ist aber das “Recht am eigenen Bild”, auch Persönlichkeitsrecht genannt (s.o). Dabei geht es um die Veröffentlichung von Bildern z.B. in sozialen Netzwerken. Kurz gesagt: Sie dürfen nur Bilder veröffentlichen, auf denen Sie selbst oder Personen zu sehen sind, von denen Sie definitiv wissen, dass diejenigen das erlauben. Davon ausgenommen sind Personen des öffentlichen Lebens, also Personen wie z. B. Prominente oder Geistliche, deren Beruf es mit sich bringt, dass sie in der Öffentlichkeit stehen. Eine weitere Ausnahme betrifft Gruppenfotos, weil es hier nicht darauf ankommt, eine bestimmte Person abzubilden, sondern das Ereignis. Sollten auf Bildern also Leute zu sehen sein, von denen Sie nicht wissen, ob jene eine Veröffentlichung erlauben, bitte ich Sie, die Personen unkenntlich zu machen, wenn Sie sie ins Internet stellen wollen.
Deshalb übernehme ich keine Haftung für Ihr Vorgehen, denn ich kann ja unmöglich das Internet nach Bildern u.ä. absuchen, zumal ich auch nicht in allen sozialen Medien angemeldet bin.

Eine Kurzfassung mit allen für Sie relevanten Aspekten finden Sie auf der Innenseite des Booklets der CD bzw. DVD Hülle, in der das Trägermedium verpackt ist. Sollten Sie nur einen USB-Stick für die Aufzeichnung Ihrer Bilder wünschen (viele Laptops haben gar kein Laufwerk mehr für CDs und DVDs), werde ich Ihnen diesen Hinweis ausdrucken.

Weil ich eine Einzelunternehmerin bin, bin ich auch der Ansprechpartner bei Fragen zu dieser Angelegenheit.
Wenn Sie also weitere Fragen haben sollten, können Sie mich gern kontaktieren.

Stefanie Hauck - Die Fotografin, die zu Ihnen kommt
Tel. 02196 - 887 882
fotografin@stefanie-hauck.de